Logo

Friedrich Spee von Langenfeld

Friedrich Spee (1591–1635) wurde in Kaiserswerth bei Düsseldorf als Sohn einer kurkölnischen Beamtenfamilie geboren. Er genoss eine gute Erziehung und trat 1610 in Trier in den Jesuitenorden ein. Nach Abschluss des Theologiestudiums (1619 –1623) in Mainz erhielt er die Priesterweihe. Von 1623 bis 1626 war er Domprediger in Paderborn und arbeitete dort als Dozent an der Jesuiten-Universität. 1626/27 absolvierte er das dritte Probejahr (Tertiat) der Societas Jesu in Speyer.

Ab Herbst 1627 lehrte Spee an den Kollegs in Wesel und Köln und entwarf für die Seelsorge der Kölner Devotessen (fromme Frauen) geistliche Texte, die später als »Das Güldene Tugendbuch« veröffentlicht wurden.

Friedrich Spee von Langenfeld

Im Oktober 1628 bekam er den Auftrag, in Peine eine »Rekatholisierung« durchzusetzen. Die Peiner Bürger wurden vor die Wahl gestellt, die Stadt zu verlassen oder den katholischen Glauben anzunehmen. Es wird vermutet, dass dies der Anlass für den Angriff auf Friedrich Spee im Jahr 1629 war, bei dem er schwer verletzt wurde. Nachdem er sich von seinen Verletzungen erholt hatte, erhielt er 1629 eine Professur für Moraltheologie in Paderborn, die ihm aufgrund starker Widerstände im Orden gegen seine Lehrinhalte bereits 1631 wieder entzogen wurde.

1630 wandte sich der Ordensgeneral der Jesuiten, Pater Vitelleschi, gegen ein disziplinarisches Vorgehen im Fall Spee, konnte aber dessen Amtsenthebung 1631 nicht verhindern. Noch im Januar 1632 sprach sich Vitelleschi für die Wiedereinsetzung Spees als Professor für Moraltheologie aus, im August desselben Jahres, nach Erscheinen einer anonymen Ausgabe der »Cautio Criminalis« (s. u.), jedoch für eine Entlassung aus der Gesellschaft Jesu. 1633 versetzte ihn der Orden als Professor für Kasuistik und Beichtvater der Gefängnisse und Krankenhäuser nach Trier. Dort vollendete Spee die vermutlich bereits zehn Jahre früher begonnene »Trutznachtigall«, eine Sammlung mit kunstvollen lyrischen Gedichten und heute noch bekannten Kirchenliedern, die posthum 1649 in Köln erschien.

Bei der Betreuung und Pflege von verwundeten und pestkranken Soldaten in Trier steckte er sich an und starb am 7. August 1635 im Alter von 44 Jahren.

Cautio Criminalis

Etwa zur gleichen Zeit wie Johann Matthäus Meyfarts »Christliche Erinnerung« im Luthertum und 30 Jahre nach dem »Gründlichen Bericht von Zauberey und Zauberern« von Anton Praetorius erschien Friedrich Spees Schrift »Cautio Criminalis« (Kriminalistischer Vorbehalt) anonym im Mai 1631, die im katholischen Bereich erste Einwendungen gegen Folter und Hexenglauben vortrug. Entgegen der damaligen Rechtsauffassung gab er zu bedenken, dass Folter möglicherweise nicht der Wahrheitsfindung diene und die verdächtigten Frauen, obwohl sie unter Folter ihre Schuld gestanden hatten, als unschuldig zu gelten haben. Die juristische Umsetzung der Ansichten Spees erfolgte Anfang des 18. Jahrhunderts besonders durch Christian Thomasius.

Bereits 1647 übersetzte Johann Seifert, ein protestantischer Feldprediger im Dienste General Königsmarcks, die Cautio Criminalis ins Deutsche und widmete das Buch der Königin Christina von Schweden. Dadurch wurde die Königin auf die Bemühung von Hexenverfolgungen des Superintendenten Heinrich Rimphoff aufmerksam und gebot diesem Einhalt.

Quelle: Wikipedia-Artikel, Stand: 04.05.2018

zurück zur Startseite